Bürgerliste Rhein-Selz

Politische Meinungen

Jutta Hoff

Jutta Hoff

OFFENER BRIEF

Gesetzliche Regelungen für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Frau Ministerin Ahnen,

in der aktuellen Diskussion zum Thema „Chancengleichheit im Bildungssystem“ werde ich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern über die Ungleichbehandlung bei der Übernahme der Schülerbeförderungskosten angesprochen.

Selbstverständlich ist Ansprechpartner der jeweilige Landkreis, in unserem Fall der Landkreis Mainz-Bingen, die Gesetzesregelung ist jedoch im § 69 Schulgesetz festgeschrieben und der Landkreis beruft sich hier mit Sicherheit auf Absatz 4 des Gesetzes, der da lautet: „Für Schülerinnen und Schüler der Realschulen, IGS und Gymnasien soll ein angemessener Eigenanteil gefordert werden“. Da frage auch ich warum?

Dieser Anteil beträgt im Landkreis Mainz-Bingen, z. B. für die Fahrt von Köngernheim zum nächstgelegenen Gymnasium (Oppenheim) 31,61 Euro pro Kind, ebenfalls zur Realschule Nierstein. Fahren also 2 Kinder einer Familie zur Realschule, IGS oder Gymnasium, müssen diese Eltern monatlich 63,22 Euro zahlen, das sind 758,64 Euro pro Jahr zusätzlich zu den immensen Kosten der Bücher und Lernmaterialien, es sei denn, ihr Verdienst wäre so gering, dass sie Anspruch auf Förderung wegen zu geringem Einkommens hätten. Alle anderen mit „normalen“ Einkommen zahlen, egal ob sie das Geld dazu gerade haben oder nicht.

Hier handelt es sich in meinen Augen um eine ausgesprochene Ungerechtigkeit, da für alle Kinder in unserem Land Schulpflicht besteht, egal für welche Schule ihre Befähigung ausreicht.

Bis zum heutigen Tag war die Beförderung zur Hauptschule, unabhängig vom Einkommen der Eltern, kostenlos.

Die Rechtsprechung hat dies zwar bisher mit dem Hinweis, dass nur der schulische Grundbedarf kostenlos zur Verfügung gestellt werden müsse bestätigt, aber woran orientiert sich denn bitte ein Grundbedarf. Für ein Kind mit hoher Befähigung ist der Grundbedarf für dessen Intellekt ein anderer, als für ein Kind mit einer durchschnittlichen Befähigung.

Ich halte die bisherige Regelung moralisch für unanständig, zumal das Thema Bildungschancengleichheit zwischenzeitlich endlich einmal GROSS geschrieben wird. Und es gehört meines Erachtens zur Chancengleichheit, wenn die einen Eltern das Geld statt für die Fahrkosten, in die individuelle Förderung der Kinder z. B. Anschaffung von Lektüre, Musik etc. zur Verfügung hätten wie die anderen Eltern auch

Für mich stellt die bisherige Regelung keine Chancengleichheit da, da Eltern mit Kinder auf weiterführenden Schulen zahlen müssen und andere mit ggf. höherem Einkommen in Hauptschulen bzw. Regionalschulen, nicht.

Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, egal welcher Herkunft und egal aus welchen wirtschaftlichen Verhältnissen, so sollte auch die Übernahme der Fahrkosten an dieser Maxime festgemacht werden.

Es sollen die Kinder abhängig von ihrem Intellekt gefordert und gefördert aber bitteschön nicht mit dem Schulbus oder mit der Bahn befördert werden.

Wie die Regelung nun nach der Umbenennung der Hauptschule in „Realschule plus“ aussieht, entzieht sich bisher meiner Kenntnis.

Ich bitte um Information, inwieweit diese Regelungen geändert werden könnten.

Menschen machen Gesetze und Menschen können Gesetze ändern.

Ein afrikanisches Sprichwort möchte ich Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten:

Wer wirklich etwas tun will, der findet einen Weg, die anderen finden eine Entschuldigung.

In Erwartung Ihres Schreibens grüße ich Sie herzlich aus Köngernheim

Gez.

Jutta Hoff

Ortsbürgermeisterin

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